Studium

Timeline Sheet KCL-HU / UCL-UoC

Tipps zur Bewerbung beim KCL / UCL

Bewerbungsprozess KCL

1. Zulassungsvoraussetzungen

Für Absolvent*innen des Abiturs (Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife) wird ein Abiturschnitt von mindestens 1,3 verlangt. Als Nachweis für hinreichende Englischkenntnisse genügt die Note „Gut“ (mindestens 12 Punkte) auf dem Abiturzeugnis, sofern Englisch als Hauptfach/Leistungskurs/Kurs mit erhöhtem Anforderungsniveau belegt wurde. Wurde Englisch nicht als Hauptfach belegt, muss ein zusätzlicher Englischnachweis wie z.B. das Cambridge Advanced Certificate (CAE) oder der IELTS Test erbracht werden. Mehr Informationen zum Nachweis der Englischkenntnisse unter: https://www.kcl.ac.uk/study/undergraduate/apply/entry-requirements/english-language .

Für Absolvent*innen der britischen A-Levels wird die Gesamtnote A*AA verlangt, wobei im Fach Deutsch die Note A erreicht werden muss.

Für Absolvent*innen des International Baccalaureate Diploms wird eine Gesamtnote von 35 Punkten (inklusive TOK/EE) verlangt. In den Higher Level Fächern muss eine Punktzahl von 7/6/6 erreicht werden, wobei Deutsch als Higher Level Fach mit der Punktzahl 6 abgeschlossen werden muss. Als Englischnachweis dient eine Punktzahl von 4 im Fach „English A“ bei Higher Level Niveau bzw. 5 bei Standard Level Niveau. Im Fach „English B“ muss auf Higher Level Niveau die Punktzahl 5 und auf Standard Level Niveau die Punktzahl 7 erreicht werden.

NB: Für die Staatsexamen-Option ist das Abitur Zulassungsvoraussetzung.

Mehr Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen und den spezifischen Anforderungen bei anderen, oben nicht aufgeführten internationalen Qualifikationen, unter: https://www.kcl.ac.uk/study/undergraduate/courses/english-law-and-german-law-llb .

Zusätzlich müssen alle Bewerber*innen den National Admissions Test for Law (LNAT) absolvieren.

2. Bewerbungsverfahren

Die Bewerbung erfolgt über UCAS (Universities and Colleges Admissions Service). Eine Bewerbung über die Humboldt-Universität ist nicht möglich. Über UCAS kann sich insgesamt für bis zu fünf Kurse beworben werden. Dabei kann es sich entweder um einen Kurs an verschiedenen Universitäten oder um fünf verschiedene Kurse an derselben Universität handeln.

Zu den erforderlichen Bewerbungsunterlagen gehören neben persönlichen Angaben:

    • Ein Motivationsschreiben (max. 4000 Zeichen, 47 Zeilen)

    • Ein Referenzschreiben eines Lehrers oder einer Lehrerin oder einer anderen Bezugsperson, die die akademischen Fähigkeiten des Bewerbers oder der Bewerberin einschätzen kann

    • Aktuelle Schulnoten aus dem letzten Zwischenzeugnis bzw. Abiturzeugnis, falls bereits vorhanden
    • Sprachnachweise (s.o.)

Nach Abschicken der Bewerbung kann deren Status über das UCAS System „Track“ nachverfolgt werden. Die Zulassungsentscheidung wird grundsätzlich auf der Basis der über UCAS eingereichten Informationen getroffen, allerdings kann es im Einzelfall zu Interview-Einladungen des King’s College London kommen.

Das Studienplatzangebot kann entweder bedingungslos („unconditional offer“) oder an Bedingungen geknüpft sein („conditional offer“), z.B. dass der Bewerber oder die Bewerberin ein bestimmtes Prüfungsergebnis erzielen muss.

3. Deadline

Für einen Studienbeginn im Wintersemester muss die Bewerbung spätestens bis zum 15. Januar bei UCAS eingehen. Der National Admissions Test for Law (LNAT) muss bis spätestens zum 20. Januar abgelegt werden, wobei das King’s College klar empfiehlt, den Test bis Mitte Dezember des Vorjahres zu absolvieren, um den Bewerbungsprozess zu vereinfachen.

4. Weitere Informationen

Weitere Informationen über das Englisch-Deutsche Rechtsstudium am King’s College London und der Humboldt-Universität zu Berlin finden Sie hier: https://www.rewi.hu-berlin.de/de/ip/dd , https://www.kcl.ac.uk/study/undergraduate/courses/english-law-and-german-law-llb .

Bewerbungsprozess UCL

1. Zulassungsvoraussetzungen

Für Absolvent*innen des Abiturs (Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife) wird ein Abiturschnitt von mindestens 1,5 verlangt, wobei in zwei Fächern die Note sehr gut (14 Punkte) erreicht werden muss. Das nachzuweisende Englischniveau für das Englisch-Deutsche Rechtsstudium am UCL liegt bei „Advanced“. Als Nachweis für hinreichende Englischkenntnisse genügt die Note „Gut“ (mindestens 12 Punkte) auf dem Abiturzeugnis, sofern Englisch als Hauptfach/Leistungskurs/Kurs mit erhöhtem Anforderungsniveau belegt wurde. Wurde Englisch nicht als Hauptfach belegt, muss ein zusätzlicher Englischnachweis wie z.B. das Cambridge Advanced Certificate (CAE) oder der IELTS Test erbracht werden. Mehr Informationen zum Nachweis der Englischkenntnisse unter: https://www.ucl.ac.uk/prospective-students/undergraduate/how-apply/applying-international-student.

Für Absolvent*innen der britischen A-Levels wird die Gesamtnote A*AA verlangt. Zusätzlich müssen Bewerber*innen fließend Deutsch sprechen können.

Für Absolvent*innen des International Baccalaureate Diploms wird eine Gesamtnote von 39 Punkten verlangt. In den Higher Level Fächern muss eine Punktzahl von insgesamt 19 Punkten erreicht werden, wobei die Punktzahl in keinem Fach niedriger als 5 sein darf. Bewerber*innen müssen fließend Deutsch sprechen können. Als Englischnachweis („Advanced“) müssen Muttersprachler eine Punktzahl von 5 im Fach „English Language A (Literature oder Language and Literature)“ auf entweder Higher oder Standard Level Niveau vorweisen. Nichtmuttersprachler müssen im Fach „English B“ auf Higher Level Niveau die Punktzahl 5 und auf Standard Level Niveau die Punktzahl 7 erreichen.

Zusätzlich müssen alle Bewerber*innen den National Admissions Test for Law (LNAT) absolvieren (Für Tipps und Hinweise zum LNAT, s.o.)

Mehr Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen und den spezifischen Anforderungen bei anderen, oben nicht aufgeführten internationalen Qualifikationen, unter: https://www.ucl.ac.uk/prospective-students/undergraduate/degrees/english-german-law-dual-degree-llb .

2. Bewerbungsverfahren

Die Bewerbung ist über das University College London oder über die Universität zu Köln möglich. Für das Verfahren über das UCL erfolgt die Bewerbung über UCAS. Hierfür gilt das oben zum KCL Gesagte.

Für die Bewerbung über die Universität zu Köln muss eine schriftliche Bewerbung bestehend aus einem tabellarischen Lebenslauf in englischer Sprache, dem Schulabschlusszeugnis bzw. das letzte vorhandene Schulzeugnis in einfacher Kopie und einem etwa 1-2 Seiten langen Motivationsschreiben eingereicht werden. Zusätzlich muss ein schriftlicher Zulassungstest absolviert werden. Der Test dauert ca. zwei Stunden und umfasst Übersetzungen, Aufgaben zum Hörverständnis sowie das Verfassen eines Aufsatzes zu einem aktuellen sozialen oder politischen Thema. Schneiden Bewerber*innen bei dem Zulassungstest gut ab, erfolgt ein Prüfungsgespräch.

NB: Eine gleichzeitige Bewerbung für den Studiengang über UCAS und die Universität zu Köln ist nicht möglich.

3. Deadlines

Für einen Studienbeginn im Wintersemester muss die Bewerbung spätestens bis zum 15. Januar bei UCAS eingehen bzw. bei einer Bewerbung über die Universität zu Köln elektronisch bis zum 15. Mai per E-Mail an die Universität zu Köln gesendet werden. Der National Admissions Test for Law (LNAT) muss bis spätestens zum 29. Januar abgelegt werden. Das UCL empfiehlt, den Test so früh wie möglich zu buchen.

4. Weitere Informationen

Weitere Informationen über das Englisch-Deutsche Rechtsstudium am University College London und der Universität zu Köln finden Sie hier: https://deb.jura.uni-koeln.de , https://www.ucl.ac.uk/prospective-students/undergraduate/degrees/english-german-law-dual-degree-llb .

Ansprechpartnerin

Bei Fragen und für weitere Tipps zum Bewerbungsprozess können Sie sich gerne bei unserer 2. Stellvertretenden Vorsitzenden und Ansprechpartnerin Sophie Janus unter svea.rietdorf@aglawsoc.org melden.

Hinweis: Die Anglo-German Law Society e.V. übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität dieser Angaben.