Neue Vortragsreihe: „Einblicke in die Tätigkeiten eines Notars“

In dem vierten Vortrag unserer Vortragsreihe „Einblicke in die Tätigkeiten deutscher und englischer Jurist*innen“, der am 18. März 2021 stattfand, hat uns Herr Dr. Jeep hoch motiviert von seinem Werdegang, insbesondere dem positiven Einfluss seines Auslandsaufenthaltes am King’s College London, und seiner Tätigkeit als Notar in Hamburg berichtet.

Herr Dr. Jeep deckte ein breites Spektrum an Themenbereichen ab: Von dem Bezug zwischen Fußball, Schiedsrichter*innen und Jura hin zu einem Vergleich zwischen englischem und deutschem Recht. Auch erklärte er uns, wie die Jurist*innenausbildung verändert werden könnte, das Potential einer solchen Veränderung, aber auch wieso diese eher unwahrscheinlich ist. Ferner zeigte er die Schattenseiten der Anglisierung des deutschen Vertragsrechts auf und welche Auswirkungen diese auf seine Tätigkeit als Notar hat. Entkräftet hat Herr Dr. Jeep außerdem das altbekannte Vorurteil, dass Notar*innen nur vorlesen. Erfahrungen im Ausland beschreibt er weiter als wichtig, aber auch als gefährlich, da diese Impulse setzen, die man so – zumindest im Jurastudium – nicht anwenden kann. Im Anschluss hat Herr Dr. Jeep ausführlich all unsere Fragen beantwortet.

Wir bedanken uns ganz herzlich bei Herr Dr. Jeep für seinen sehr spannenden Vortrag und freuen uns auf ein mögliches Wiedersehen! Auch bedanken wir uns bei der Deutsch-Britischen Juristenvereinigungen e.V. für die überaus gelungene Kooperation.

Bewerbung für die Position des London Representatives

Ein weiteres außergewöhnliches akademisches Jahr in London geht mit großen Schritten dem Ende entgegen, also sucht die Anglo-German Law Society e.V. neue London Representatives für 2021/2022. Habt Ihr Lust, in die Fußstapfen von Anita Iuhasz, Svea Rietdorf, Elisabeth Geiger und Veronika Albach zu treten und nächstes Jahr die Arbeit des Vereins in London aktiv mitzugestalten?
 
Dann reicht den Bewerbungsbogen (diesen erhalten Mitglieder per E-Mail) zusammen mit Eurem Lebenslauf bis zum 18. April 2021 bei applications@aglawsoc.org ein. Voraussetzung ist, dass Ihr Student*in des Double Degrees am KCL oder UCL im zweiten Studienjahr (im akademischen Jahr 2021/2022) seid.
 
Wir möchten uns an dieser Stelle als Vorstand bei unseren diesjährigen Reps noch einmal herzlich für ihr tolles Engagement und ihre Ideen, Zeit und Organisation der Workshops, Vorträge und Socials bedanken.
 
Wenn Ihr noch Fragen habt, könnt Ihr Euch gerne an die jetzigen Representatives oder auch an die 2. stellvertretende Vorsitzende Sophie Janus (sophie.janus@aglawsoc.org) wenden.
 
Wir freuen uns auf Eure Bewerbungen!

Neue Vortragsreihe: „Einblicke in das Rechts- und Konsularwesen der deutschen Botschaft in London“

Am 03. März 2021 fand der dritte Vortrag unserer Vortragsreihe „Einblicke in die Praxis deutscher und englischer Jurist*innen“ statt. Herr Löffler hat uns unter dem Titel „Einblicke in das Rechts- und Konsularwesen der Deutschen Botschaft in London“ näher in seine spannenden und abwechslungsreichen Tätigkeiten eingeführt. Im Laufe der Veranstaltung berichtete uns Herr Löffler hochengagiert von seinem Werdegang, den Karrieremöglichkeiten und den Tätigkeiten der Mitarbeiter*innen im Auswärtigen Amt.

So werden im Ausland Verurteilte, welche dort Haftstrafen absitzen, mindestens einmal im Jahr von Mitarbeiter*innen des Auswärtigen Amts besucht und es wird ihnen – falls nötig – Hilfe angeboten. Auch rechtliche Fragestellungen werden erörtert, wie zum Beispiel, ob ein von einer deutschen Leihmutter für ein polnisch-spanisches Paar ausgetragenes Kind auch Ansprüche auf die deutsche Staatsbürgerschaft hat. Herr Löffler deckte in seinem Vortrag mit anschließender Fragerunde viele Themen ab und erzählte auch spannende Anekdoten. Was tun – zum Beispiel – wenn eine nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzende Zeugin einem Verbrechen in Deutschland zum Opfer fällt, aber nicht für eine Aussage vor Gericht nach Deutschland reisen möchte? Oder wie reagiert man, wenn jemand nur für den Wunsch eine prominente britische Politikerin zu töten, zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt wird?

Wir bedanken uns herzlich bei Herrn Löffler für seinen außerordentlich spannenden Vortrag und dafür, dass er sich so viel Zeit genommen hat, all unsere Fragen zu beantworten. Wir freuen uns auf ein baldiges Wiedersehen!

Virtueller Workshop mit White & Case

Am 10. Februar 2021 fand der erste exklusive AGLS Workshop mit White & Case statt. Pandemiebedingt wurde auch dieser Workshop virtuell, mittels der Plattform Webex, gehalten. Das stand einem intensiven, enthusiastischen Austausch sowie einem anschließenden Virtual Wine Tasting jedoch nicht im Wege.

Im ersten Teil des Workshops stellten uns Dr. Petra Karin Kistner und Cristina Caroppo hochengagiert ihre Beratungsschwerpunkte Energie- und Kartellrecht vor. Dies sehr illustrativ und interaktiv am Beispiel einer internationalen Energy Transaktion. Schwerpunkte lagen dabei auf der Fusionskontrolle und dem hochspeziellen Energiesektor.

Im Anschluss daran fand das, so in der AGLS erstmalig stattfindende, Virtual Wine Tasting mit einem professionellen Weinkenner statt. Während des Verkostens italienischer und spanischer Weine gaben Frau Dr. Kistner und Caroppo uns spannende Einblicke in den Alltag bei White & Case und erläuterten die Einstiegsmöglichkeiten. Dabei wurden die verschiedensten Fragen beantwortet, sodass es zu einem interaktiven Austausch mit den Teilnehmer*innen kam.

Wir bedanken uns ganz herzlich bei den Vortragenden für einen sehr informativen und motivierenden Abend und bei Dounia Boujddayn für die hervorragende Organisation. Wir freuen uns auf weitere Veranstaltungen zusammen!

Neue Vortragsreihe: „Next Generation EU – unionsrechtskonform“

Am 09. Februar 2021 fand der Vortrag „Next Generation EU – unionsrechtskonform?“, gehalten von Herr Prof. Dr. Ruffert, statt. Dies war der zweite Vortrag unserer Vortragsreihe: Einblicke in die Praxis deutscher und englischer Jurist*innen.

Herr Prof. Dr. Ruffert präsentierte die Struktur und Ziele des Recovery Programmes „Next Generation EU“ sowie mögliche rechtliche Probleme dieses Aufbauinstruments. Dieses wurde für die Bewältigung der COVID-19-Pandemie erstellt und soll über Anleihen in Höhe von 750 Mrd. Euro finanziert werden. Davon sollen 312,5 Mrd. Euro als echte Zuschüsse an die Mitgliedstaaten ausgeschüttet werden.

Herr Prof. Dr. Ruffert hat vor allem die Unionsrechtskonformität des Aufbauinstruments in Frage gestellt. Als Rechtsgrundlage für dieses Programm wird Artikel 122 AEUV gesehen, welcher ermöglicht das im Krisenfall für dessen Bewältigung Finanzhilfen in Anspruch genommen werden können. Viele Ziele des Aufbauprogramms, wie z.B. die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung oder Investments in erneuerbare Energien, stehen jedoch in keiner direkten Verbindung mit der Bewältigung der COVID-19-Pandemie. Zudem ist es rechtlich fraglich, ob die Aufnahme der Kredite in Höhe von 750 Mrd. Euro als „sonstige Einnahmen“ i.S.d. Artikels 311 Abs. 2 AEUV gesehen werden kann, da diese Kredite um ein Vielfaches höher sind als der EU-Haushalt. Nichtsdestotrotz einigte sich im Juli 2020 der Europäische Rat hinsichtlich dieses Aufbauprogramm, welches nun in allen Mitgliedstaaten ratifiziert werden muss. In Deutschland muss es sogar von einer qualifizierten Mehrheit im Bundesrat angenommen werden, erklärte Herr Prof Dr. Ruffert.

Wie kann es jedoch sein, dass „Next Generation EU“ von dem Europäischen Rat akzeptiert wurde, obwohl es rechtlich höchst problematisch ist? Sollte man sich darüber überhaupt Gedanken machen, wenn die Ziele des Programms zu begrüßen sind? Welche Alternativen gab es zu dem Aufbauprogramm? Und in welchen Ländern wird es problematisch dieses Aufbauinstrument zu ratifizieren? Herr Prof. Dr. Ruffert hat uns viele Denkanstöße zu diesen Fragen gegeben und in der anschließenden Fragerunde mit unseren Mitgliedern darüber diskutiert.

Wir bedanken uns herzlich bei Herr Prof. Dr. Ruffert für einen sehr lehrreichen und spannenden Vortrag und freuen uns auf ein mögliches Wiedersehen!

Neue Vortragsreihe: „Das Verhältnis von Verfassungsgeschichte und Verfassungsrecht in Deutschland“

Am 19. Januar 2021 fand der erste Vortrag unserer neuen Vortragsreihe: Einblicke in die Praxis deutscher und englischer Jurist*innen statt. Gehalten wurde er von Herr Prof. Dr. Waldhoff zum Thema „Das Verhältnis von Verfassungsgeschichte und Verfassungsrecht in Deutschland“.

Über den Laufe des Abends erläuterte Herr Prof. Dr. Waldhoff uns die verschiedenen Aspekte dieses Verhältnisses. Dabei ging er vor allem auf die Rolle der historischen Auslegungsmethode und die verschiedenen Epochen der Entstehungsgeschichte des Verfassungsrechts in Deutschland ein. Einen besonderen Fokus legte er jedoch auf die Frage, wo Verfassungsgeschichte aufhört und wo Verfassungsrecht anfängt. Gängige Meinung ist zwar, dass dieser Zeitpunkt bei der Einführung des Grundgesetzes liegt, allerdings ist auch dieser knapp 72 Jahre her. Sowohl das Grundgesetz als auch die Gesellschaft haben sich seitdem weitestgehend geändert. Wie also umgehen mit Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts aus den Anfangsjahren der Bundesrepublik? Muss man diese alten Entscheidungen historisch kontextualisieren? Könnte man sich im Rahmen dieser Kontextualisierung am case law des Common Law orientieren? Herr Prof. Dr. Waldhoff hat uns zur Beantwortung dieser schwierigen Fragen viele Denkanstöße gegeben und sich in der an den Vortrag anschließenden Fragerunde mit unseren Mitgliedern dazu ausgetauscht.

Wir bedanken uns herzlich bei Herr Prof. Dr. Waldhoff für einen sehr spannenden und gelungenen Vortrag und freuen uns auf ein mögliches Wiedersehen!

Neue Vortragsreihe: Einblicke in die Praxis deutscher und englischer Jurist*innen

In dieser Vortragsreihe möchten wir gerne Jurist*innen einladen, damit diese uns von ihren Tätigkeiten erzählen, sei es im akademischen oder im rechtsanwendenden Bereich. Dadurch erhoffen wir, den Mitgliedern der AGLS, uns eingeschlossen, Orientierungspunkte hinsichtlich der eigenen Karriere zu geben.

Wir freuen uns, die Vortragsreihe am 19.01.2021 mit Herrn Prof. Dr. Waldhoff zu beginnen, der uns einen digitalen Vortrag über „Das Verhältnis von Verfassungsgeschichte und Verfassungsrecht in Deutschland“ halten wird. Bei Interesse an der Teilnahme bitte Mail an: svea.rietdorf@aglawsoc.org.

Digitale Mitgliederversammlung und Weihnachtsfeier

Ein außergewöhnliches Jahr neigt sich dem Ende zu. Trotz der aktuellen Umstände fand am 17. Dezember die alljährliche ordentliche Mitgliederversammlung und Weihnachtsfeier der Anglo-German Law Society e.V. – diesmal virtuell über Zoom – statt.

Nach der Eröffnung der Mitgliederversammlung durch Karin Jackwerth, nun ehemalige erste stellvertretende Vorsitzende, wurde die Entlastung des Vorstandes für das Jahr 2020 einstimmig per Zoom Handhebefunktion von allen anwesenden Mitgliedern beschlossen. Auch der vom Ehemaligenrat neu berufene Vorstand wurde einstimmig bestätigt. Dieser setzt sich wie folgt zusammen:

Als neue erste Vorsitzende wird Alysa Brück die Aufgaben der Präsidentin der Anglo-German Law Society wahrnehmen und sich weiterhin hochengagiert für die Society einsetzen. In Köln wird von nun an Jasmin Fobker als erste stellvertretende Vorsitzende die Stellung halten und neben der Entwicklung neuer Veranstaltungsformate für eine standortübergreifende Vernetzung der Mitglieder sorgen. Als zweite stellvertretende Vorsitzende wurde Sophie Janus bestätigt, die die Veranstaltungen der Society organisieren und den Internetauftritt der Society mitgestalten wird. Die Aufgaben der Schatzmeisterin sowie die Verwaltung der Finanzen und Mitgliedschaften der Society werden zukünftig von Karla Herb wahrgenommen, die sich darüber hinaus als Vorstandsmitglied für eine starke Social Media Präsenz der Society einsetzen wird. Kevin Schmauß bleibt dem Vorstand als Beisitzer erhalten.

Der neue Vorstand möchte sich an dieser Stelle noch einmal ganz herzlich bei der ehemaligen ersten Vorsitzenden Hannah Deters, sowie bei den ehemaligen Vorstandsmitgliedern Karin Jackwerth, Luis Bausch und der ehemaligen Beisitzerin Amelie Peiker für ihre Arbeit und ihr intensives Engagement über das letzte Jahr hinweg bedanken.

Im Anschluss an die Mitgliederversammlung wurde die weihnachtliche Expertise der Zoom-Teilnehmer in einem Weihnachtsquiz auf die Probe gestellt. Auch in diesem Jahr fehlte es – trotz digitalem Format – nicht an der ein oder anderen Tasse Glühwein, der allen Zoom-Teilnehmern vorab als kleine Bescherung von den Weihnachtswichteln der AGLS zugesandt worden war. Neben dem Austausch über die Erfahrungen und Herausforderungen der letzten Monate, wurde sich auch über Pläne und Wünsche für das neue Jahr unterhalten.

Wir wünschen allen Mitgliedern eine besinnliche Weihnachtszeit und einen gesunden und guten Start in das neue Jahr 2021!

Virtueller Workshop mit Allen & Overy

Trotz der Pandemie, fand am 2. November 2020 der jährliche AGLS Workshop mit Allen & Overy statt, dieses Mal jedoch virtuell! Es war der erste virtuelle exklusive AGLS Workshop mit Allen & Overy und wurde auf der Plattform Webex gehalten.
 
Der erste Teil des Workshops bestand aus einem Vortrag von Frau Tatiana Marzoli und Herrn Dr. Jörg Weber, die uns zuerst einen kurzen Überblick über die Geschichte und die Strukturierung von Allen & Overy gaben. Im Rahmen des Vortrags gewährten sie uns auch einen spannenden Einblick in ihren Alltag und erzählten uns viel über ihre Beratungsschwerpunkte, nämlich Gesellschaftsrecht und M&A bzw. Banking. Frau Lemper von dem Legal Recruitment Team von A&O erklärte uns den Recruitment Prozess und beantwortete Fragen bezüglich Praktika bei A&O.
 
Im Anschluss darauf konnten die Teilnehmer*innen Fragen stellen, sodass am Ende des Abends über verschiedenste Themen diskutiert wurde. Von der Internationalität der Firma, den Vorteilen der Arbeit in einer Großkanzlei, Praktika, bis hin zu Entwicklungen im Legal Tech Bereich – alles war dabei!
 
Wir bedanken uns herzlich bei den Vortragenden für einen sehr informativen und hilfreichen Abend und freuen uns auf weitere Veranstaltungen zusammen!