Neue Vortragsreihe: „Das Verhältnis von Verfassungsgeschichte und Verfassungsrecht in Deutschland“

Am 19. Januar 2021 fand der erste Vortrag unserer neuen Vortragsreihe: Einblicke in die Praxis deutscher und englischer Jurist*innen statt. Gehalten wurde er von Herr Prof. Dr. Waldhoff zum Thema „Das Verhältnis von Verfassungsgeschichte und Verfassungsrecht in Deutschland“.

Über den Laufe des Abends erläuterte Herr Prof. Dr. Waldhoff uns die verschiedenen Aspekte dieses Verhältnisses. Dabei ging er vor allem auf die Rolle der historischen Auslegungsmethode und die verschiedenen Epochen der Entstehungsgeschichte des Verfassungsrechts in Deutschland ein. Einen besonderen Fokus legte er jedoch auf die Frage, wo Verfassungsgeschichte aufhört und wo Verfassungsrecht anfängt. Gängige Meinung ist zwar, dass dieser Zeitpunkt bei der Einführung des Grundgesetzes liegt, allerdings ist auch dieser knapp 72 Jahre her. Sowohl das Grundgesetz als auch die Gesellschaft haben sich seitdem weitestgehend geändert. Wie also umgehen mit Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts aus den Anfangsjahren der Bundesrepublik? Muss man diese alten Entscheidungen historisch kontextualisieren? Könnte man sich im Rahmen dieser Kontextualisierung am case law des Common Law orientieren? Herr Prof. Dr. Waldhoff hat uns zur Beantwortung dieser schwierigen Fragen viele Denkanstöße gegeben und sich in der an den Vortrag anschließenden Fragerunde mit unseren Mitgliedern dazu ausgetauscht.

Wir bedanken uns herzlich bei Herr Prof. Dr. Waldhoff für einen sehr spannenden und gelungenen Vortrag und freuen uns auf ein mögliches Wiedersehen!